Ziel des Modellvorhabens ist es, zu erproben, wie durch längeres
gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I die Chancengerechtigkeit
und Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden kann und
Kinder dadurch zu besseren Abschlüssen geführt werden können.
Das Schulminsisterium NRW informeirt: Zentrale Eckpunkte für das Modellvorhaben „Gemeinschaftsschule“ (Schulversuch gem. § 25 Abs. 1 und 4 SchulG) finden Sie hier.
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