Sekundarschule
Beschlossen wurde das 6. Schulrechtsänderungsgesetz am 20. Oktober 2011. Kernelement des neuen Schulgesetzes ist die Sekundarschule als neue Schulform der Sekundarstufe I. Sie wird neben den anderen bereits bestehenden Schulformen der Sekundarstufe I und II (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule) im Schulgesetz verankert. Die Sekundarschule trägt dazu bei, langfristig ein attraktives, gerechtes, leistungsfähiges, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot zu gewährleisten.
Informationen vom Schulministerium NRW zur Sekundarschule finden Sie hier.
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